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So finden sie uns
Leistungen

Wir verstehen uns als Anbieter von Gesamtlösungen im Bereich der Film- und Medienproduktion
von der Konzeption über die Produktion/Postproduktion bis zur Einsatzberatung und Feedbackevaluierung, sowie im Bereich Internet.
Für und mit unseren Kunden sind wir bestrebt, auch künftige Entwicklungen auf dem Gebiet New Media mitzugestalten.


Was können Sie von uns erwarten?
Die professionelle Umsetzung all unserer Produktionen verlangt Erfahrung, technische Kompetenz und ein Gespür für die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe.
Wir sind der richtige Partner für Ihr Vorhaben in hervorragender Qualität zu fairen Konditionen.

Optimale Betreuung der Kunden ist unser Ziel. Der Sektor Internet und unsere kostengünstigen Startpakete sind auch für kleine Unternehmen realisierbar und ein Medium das den Endverbraucher rund um die Uhr erreicht. Werbung über Drucksorten wie Flyer, Werbefolder und den beliebten " Alte Ansichten Kalender" sind ebenso von keiner Tageszeit abhängig. Des weiteren bieten wir Videoproduktion für Fernseheinschaltung im Stadtfernsehen, BKK (Bärnbacher Kabel Kanal), sowie für Web, Messeauftritt oder eben auch nur zur Archivierung besonderer Anlässe wie Hochzeiten, Taufen etc.


Stadtfernsehen bietet eine völlig neue Möglichkeit der Öffentlichkeit Produkte / Dienstleistungen, usw. näher zu bringen.
Creativ-Video hat in der Region Voitsberg an bereits 27 Plätzen wie Supermärkten, Tankstellen, Schulungszentren etc. Fernsehgeräte montiert, die während der Geschäfts-oder Öffnungszeiten Programme ausstrahlen.
Es werden aktuelle Themen, Ereignisse aus dem Bezirk, kurz und übersichtlich zusammengefasst.
Zwischendurch laufen Werbespots unserer Kunden, die von uns sehr kostengünstig angeboten werden. Somit stellt der Bereich Internetservice in Verbindung mit Stadtfernsehen und der zusätzlichen Bannerwerbung auf unseren Seiten (kein User, der Infos aus Voitsberg über Suchmaschinen sucht, kommt daran vorbei!) das Optimum an Werbung zu einem Minimum an Kosten dar!


Vom Briefing zum fertigen Film

Das Briefing:
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Produktion - und damit die wichtigste Arbeit des Auftraggebers - ist ein gut durchdachtes Briefing. Es soll folgende Überlegungen enthalten:

Die Zielgruppe:
Wer ist die Zielgruppe? Welchen Wissensstand hat sie? Wie ist sie emotional anzusprechen? Kommunikationsleistung /

Kommunikationsziel:

Die Differenz zwischen IST- und SOLL-Zustand beschreibt die Kommunikationsleistung eines Filmes Es gilt zu evaluieren: Was weiß meine Zielgruppe? Wie denkt sie über mein Unternehmen, meine Dienstleistung oder Produkte? Was soll die Zielgruppe nach dem Film wissen oder empfinden? (Die emotionale Ebene ist eine Stärke des Mediums). Welche Handlungen soll meine Zielgruppe nach dem Film setzen?

Die Vorführsituation:
Sie beeinflusst die Gestaltung eines Filmes. Wird der Film im kleinen Kreis, mit der Möglichkeit zum Feedback, vorgeführt? Moderiert oder unmoderiert? Erfolgt der Einsatz auf Messen? Werden Kopien des Films verschickt? Welche Begleitmaßnahmen sollten gesetzt werden?

Den Budgetrahmen:
Der Auftraggeber sollte vorweg einen Budgetrahmen für die Produktion abstecken. Dieser sollte auch Bestandteil des Briefings an den Produzenten bzw. die Kreativen sein.

Die Auswahl des Partners:
Wenn Sie noch keinen Partner Ihres Vertrauen gefunden haben, laden Sie drei bis vier Produktionsfirmen zu einem Briefinggespräch ein. (Zur Vorauswahl kann ein Gespräch mit dem Fachverband der Audiovisions - und Filmindustrie nützlich sein). Lassen Sie sich Muster von bisher realisierten Produktionen zeigen und bitten Sie sie um Offertlegung. Denken Sie bei größeren Projekten daran, dass ein seriöses Offert erst auf Basis eines Umsetzungskonzeptes möglich ist. Dieses bedeutet oft viel Arbeit. Die Spesen dafür deckt ein Präsentationshonorar, das Sie auch budgetieren sollten.

Das Konzept:
Das Briefing sollte vom Anbieter hinterfragt werden. Möglicherweise wird er zusätzliche Recherchen durchführen. Erst ein möglichst genaues Bild des Auftragsunternehmens, seiner Philosophie, seines Auftretens, der Corporate Identity und der Marktsituation, in der das Unternehmen agiert, ermöglicht es, den Kommunikationszielen gerecht zu werden.

Die Präsentation:
Nach einer ca. zwei- bis dreiwöchigen Konzeptionsphase präsentieren die Anbieter ihre Ideen und geben eine erste Kostenschätzung für die Realisierung ab.

Die Entscheidung:
Die Konzepte werden diskutiert. Korrekturen, Zusatzwünsche etc. werden beim favorisierten Anbieter deponiert und die Ausarbeitung eines Drehbuches, oder bereits die Produktion, wird beauftragt.

Das Drehbuch:
Im Optimalfall ist der Drehbuchautor auch der Regisseur und Gestalter des Filmes. Er besichtigt alle Drehorte und kann schon beim Verfassen des Drehbuches ein genaues Konzept für die visuelle Umsetzung erstellen. Auf Basis des Drehbuches können die Kosten exakt kalkuliert werden. Gute Gestalter denken beim Erstellen des Drehbuch auch an

Die Produktion:
In den meisten Fällen kann schon wenige Wochen nach dem ersten Briefing mit den Dreharbeiten begonnen werden. Oft empfiehlt es sich, für die Dreharbeiten einen Mitarbeiter des Auftraggebers zur Produktionsbetreuung abzustellen. Parallel zu den Dreharbeiten können im Bearbeitungsstudio Computergraphiken und 3D-Animationen erstellt werden.

Die Nachbearbeitung:
Bei heikleren Produktaufnahmen oder Produktionsprozessen kann eine Vorabnahme des gedrehten Materials bzw. der erstellten Graphiken durch den Kunden erfolgen, um spätere Änderungen im geschnittenen Film zu vermeiden. Der Einsatz von Videotricktechniken wird mit dem Cutter festgelegt, Sprechertexte werden aufgenommen und die Musik zum Film ausgewählt oder für den Film komponiert. Beim Schnitt, der etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch nimmt, wird der Film vollendet.

Die Abnahme:
Gestalter und Produzent führen dem Auftraggeber den fertigen Film vor. Wenn alle Schritte der Produktion professionell abgelaufen sind, ist diese offizielle Abnahme des Filmes nur eine Formsache. Seine Kommunikationsleistung muss der Film dann im Einsatz unter Beweis stellen.

Der Einsatz:
Soll der Einsatz auch international erfolgen, werden Fremdsprachenversionen hergestellt. Kopien auf die verschiedenen Videosysteme werden angefertigt. Unter Umständen ist eine Normtranscodierung für z.B. den Einsatz in den USA erforderlich (andere Fernsehnorm). Der Produzent sollte sein Know How auch in dieser Phase einbringen. Erst ein richtiger Einsatz kann die Produktionskosten einer professionellen Produktion rechtfertigen. Viele Filme können neben dem Einsatz bei der Primärzielgruppe auch als PR-Instrument, z.B. durch den Verleih an Schulen etc., eingesetzt werden. Als Premiere sollte der Film einem ausgewählten Kreis der Belegschaft des Auftraggebers präsentiert werden.



was können Sie von uns erwarten

Transparenz, wenn es ums Geld geht
Basis für ein Offert ist eine Vorkalkulation. Detailliert und transparent. Manchmal vereinbaren wir Überschreitungsreserven, meistens machen wir nicht davon Gebrauch. Hin und wieder ist die Produktion weniger aufwendig als angenommen. Unsere Nachkalkulation legt es offen. Dann ist die Schlussabrechnung kleiner als budgetiert. - Ehrlich.

Professionelle Feedback-Evaluierung
Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, zu ermitteln, wie gut eine Produktion tatsächlich kommuniziert. Das hilft Ihnen und uns bei zukünftigen Produktionen - und ist die Basis um zu lernen und noch besser zu werden.

Hinter den Kulissen
Für uns ist die Arbeit mit Lieferung der Kopien und der Schlussrechnung nicht beendet.
Das für den Kunden gedrehte Originalmaterial wird computermässig erfasst und professionell gelagert. Denn dieses Material kann auch noch nach Jahren für den Kunden wertvoll sein. Sollte ein Film später aktualisiert werden, oder Neufassungen, die sich aus den Erfahrungen des Einsatzes ergeben haben, angefertigt werden, ist das einwandfreie Originalmaterial von großem Wert. Die Masterbänder stehen jederzeit zur Herstellung weiterer Kopien zur Verfügung.

Kontinuität und Vertrauen
Die meisten unserer Kunden lassen seit vielen Jahren bei uns konzipieren und produzieren. Das spart Kosten und bildet Vertrauen: Das Vertrauen, dass wir mit den vorhandenen Budgets ebenso sorgfältig umgehen, wie mit erworbenem Insiderwissen. Das Vertrauen, in uns einen Partner zu haben, der manchmal auch gegen die eigenen Interessen argumentiert, wenn es um den Nutzen des Kunden geht. Das Wissen, einen gut wirtschaftenden Partner zu haben - auch in Zukunft.

Die Technik
Wir wollen Sie hier nicht mit Details langweilen. Nur soviel: Wir investieren jährlich rund 20% unseres Umsatzes in die neueste Videotechnik. Nicht nur, weil wir es unseren Auftraggebern schuldig sind, am neuesten Stand zu sein, sondern weil neue Technologien auch neue Gestaltungsformen erlauben, die wir gerne nützen bzw. entwickeln. Technik, die Ideen Freiheit gibt.

Das Archiv
Im Laufe der Jahre hat sich in unserem Haus ein sehr wertvolles Archiv gebildet. Oft können wir bei der Produktion eines neuen Films auf bestehende Aufnahmen zurückgreifen und so auch die Produktionskosten senken. In unserer Paintbox sind alle in den letzten Jahren erstellten Logos, Bilder und Graphiken kundenbezogen gespeichert. Ebenso kundenbezogen werden Schriftinserts oder Rolltitel etc. auf Disketten archiviert.

Die Äpfel
Unsere Büros und Studios sind mit Äpfeln der Sorte "Macintosh" bestückt und vernetzt. Mit dem Effekt, dass Drehbuchkorrekturen eine Frage von Minuten sind, Sprechertexte, auch wenn sie vor fünf Jahren geschrieben wurden, auf Mausklick zur Verfügung stehen, Storyboards und Präsentationen ein bisschen professioneller aussehen und der kleine Hund mit dem roten Mascherl im Fell aus der Produktion 1989 / 018 sich in Sekundenschnelle im Archiv aufspüren lässt und prompt "bei Fuß" geht, Kassettenbeschriftungen aussehen wie gedruckt und Kalkulationen - oft kurzfristig benötigte Entscheidungsgrundlagen - in wenigen Minuten errechnet sind.

Dumme Fragen - Warum?
Man hat uns geduldig - 19 Jahre lang - auf dumme Fragen gescheite Antworten gegeben. Trotzdem wissen wir vieles noch immer nicht. Aber was die Fertigungs- oder Markenartikelindustrie, das Versicherungswesen oder die Geschäfte von Kreditinstituten betrifft, haben wir uns ein paar gescheite Antworten gemerkt. Es hilft doch, wenn Sie einem Kreativen nicht erst die Bedeutung von Worten wie: CNC-Steuerung, Produkt-Relaunch, Pensionsrückdeckungsversicherung oder Dokumentenakkreditiv erklären müssen.

Die Produktion von Auftragsfilmen ist Vertrauenssache. Ein fertiger Film soll allen Beteiligten Freude bereiten und ein Maximum an Nutzen stiften. Schließen Sie keine Kompromisse, was die Professionalität Ihres Partners betrifft. Und: Nicht jedes Kommunikationsziel kann mit diesem Medium erreicht werden - und schon gar nicht um jeden Preis.

Sie benötigen einen professionellen Schnitt Ihres selbstgedrehten Materials? Oder die komplette filmische Umsetzung Ihrer Ideen? Kein Problem, wir bieten Ihnen die ganze Palette digitaler Videographie und Bearbeitung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung, die notwendige Ausrüstung und das geschulte Auge, um qualitativ hochwertige Videos zu drehen, sowie das notwendige Know-How für die digitale Weiterverarbeitung am Computer. Titeleinblendungen, Nachvertonungen, Logos, Schnitt, usw. –
zu fairen Konditionen!


Digitaler Videoschnitt



Video-Aufnahmen: Ob mit der Sony DV 300, Sony DV 400 oder dem Mini-DV-Camcorder ,
wir achten immer auf die richtige Beleuchtung und einen guten Ton. Auch ein professionelles Ton-Studio und Profi-Sprecher ist vorhanden.

Video-Schnitt: Voll digitaler Schnittplatz FAST Purple , wir achten immer auf das richtige Tempo und eine gute Bild-Ton-Koordination. Auch tolle Effekte, Titel und mehrere Tonspuren sind uns nicht fremd.
Heute wird das Videomaterial digitalisiert und im Rechner weiterverarbeitet. Der Schnitt erfolgt mittels Mausklick, ein Übergang zur nächsten Einstellung wird gewählt und schon wird das ganze in Echtzeit wiedergegeben, in voller Qualität, Rechenzeiten gibt`s dafür nicht viel. Hunderte von möglichen Übergängen, Effekten stehen zur Verfügung. Der Speicherbedarf für die Videodaten ist hoch, 4 Terabyte stehen derzeit zur Verfügung, Variable Digitalisierungsraten von 1:5 (Digital) bis 1:10 (SVHS) sind möglich wie auch Zeitlupe und Zeitraffer.

Computergrafik / Computeranimationen: Häufig kann man nicht filmen, was dargestellt werden soll. Z.B. das Innere eines Verbrennungsmotors in Funktion, einen Querschnitt durch die Entgasungsanlage einer Mülldeponie oder die Informationsverarbeitung in einem Rechner. Hier werden die notwendigen Informationen durch Computergrafik / Computeranimation visualisiert.

Ton: Häufig ist der Originalton, der bei der Aufnahmen mit aufgezeichnet wird, nicht gut genug oder man möchte ein anderes Hintergrundgeräusch haben als das aufgezeichnete. Hier wird nachvertont. Aus dem Tonarchiv werden Geräusche ausgewählt und parallel zum Originalton oder anstelle des Originaltons verwendet. Manchmal müssen Geräusche direkt angefertigt werden. Mehrere digitale Tonspuren stehen zur Bearbeitung zur Verfügung, Tonüberblendungen sind möglich. Die Zuordnung der Geräusche zu den Bildern im Film erfolgt bildgenau (1/25 sec), ebenso die Zuordnung des Sprechertextes. Kommentare in verschiedenen Sprachen können ohne großen Aufwand parallel verarbeitet werden.

Musik: Ein Film - auch ein wissenschaftlicher Film - kommt ohne musikalische Untermalung kaum aus. Ein Archiv von musikalischen Kompositionen steht dafür zur Verfügung. Masterband: Die digitalen Videodaten werden (in Sendequalität) auf digitale Videobändern, auf Wunsch aber auch SHVS oder andere Syst eme ausgegeben.

Kopien: Es können vom Masterband z.B. VHS-Kopien oder DVD´s in beliebiger Stückzahl hergestellt werden. Auch die Anfertigung von Video CD oder die Verwendung in speziellen Computerprogrammen ist möglich.

Video-Kompression: Wir bringen Ihr Video durch Daten-Kompression ins richtige Format,
sei es für CD-ROM, DVD-ROM oder fürs Internet.

Sprechen Sie mit uns, gerne machen wir mit Ihnen in Ihrem Hause einen Demonstrationstermin aus.

Bitte rufen Sie Herrn Anton Binder unter 0664/43 52 779 an, er steht mit Rat und Tat zur Seite


AGB

Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
vom 1. Juni 1999

1 Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs gelten für alle Auftragsproduktionen, ausgenommen für die Herstellung von Werbefilmen. Sie sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil
jedes Angebotes und jedes Vertrages.

Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr. 140/1979 in der dzt. gültigen Fassung
zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

Eine rechtliche Bindung des Produzenten tritt nur durch die Firmenmäßigen Bestätigung des Anbotes/Auftrages (Bestätigung per Fax ist zulässig) oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen akzeptiert.

1.2 Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im Produktionsvertrag bzw. dem akzeptierten Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die vom Produzenten oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, diese im Film keine Verwendung finden oder dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

1.3 Im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Anbot ist bereits zu vermerken, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Filmwerk herzustellen ist.
2 Kosten
2.1 Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteneinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt 7.2 vorgesehenen Ausmaß enthalten.

2.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich HU in Rechnung gestellt.

2.3 Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom
Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigen zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an den Produzenten vorzunehmen.

2.4 Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies dem Produzenten spätestens bei Vertragsabschluß mitzuteilen und die Kosten hiefür zu vergüten.

2.5 Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
3 Herstellung, Änderung, Abnahme, fremdsprachige Fassungen, Lieferfrist
3.1 Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Anbotes.
3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Produzenten. Der Produzent hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der
Filmaufnahmen zu unterrichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sind die Muster diesem vorzuführen. Der Produzent informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat dem Produzenten unverzüglich nach Vorführung der Schnittkopie (Bild und Ton) die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

3.3 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Produzent hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

3.4 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er dem Filmhersteller die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Produzent ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.5 Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch Änderungsvorschläge seitens des Produzenten, die zu
Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen werden, eingebracht werden, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.

Die Länge des Filmwerkes ergibt sich aus dem Produktionsvertrag. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn die Schnittkopie nicht mehr als 5 % von der vereinbarten Länge abweicht.

3.6 Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder
Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
4 Haftung
4.1 Der Produzent verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, das die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist.

4.2 Tritt bei der Herstellung des Films ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zzgl. HU werden jedoch verrechnet.

4.3 Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produzent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

4.4 Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der
von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.
5 Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die
tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3 und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
6 Zahlungsbedingungen

6.1 Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Drehbeginn
1/3 bei Lieferung der Erstkopie
Bei Auftragsproduktionen unter € 7.250,-- gilt
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 bei Lieferung der Erstkopie
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe der
Sekundärmarktrendite plus 3 % ab Fälligkeit berechnet.
7 Urheberrechte, Verwertungsrechte 7.1 Das Filmwerk wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 Urheberrechts Gesetz.
über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden.

7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.

7.3 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation
und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.
Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.

7.4 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, das die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen werden.

7.5 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Umkehroriginal, Masterband
und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.

7.6 Der Produzent verpflichtet sich, das Original - Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes - fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Fernsehproduktionen sieben Jahre und bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs zu verfahren.

7.7 Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk beim Produzenten oder bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
8 Sonstige Bestimmungen
8.1 Der Titelvorspann und Nachspann ist als Teil des Drehbuches vom Auftraggeber zu genehmigen.

8.2 Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von
Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

8.3 Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.

8.4 Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt die Bestimmung des Punktes 8.3 sinngemäß.

8.5 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des
Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.6 Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.

8.7 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Produzenten zuständige Gericht vereinbart.
Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.


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